Zuletzt geändert: 31.03.2025
Die myClubs GmbH, mit Sitz in Wien, Österreich ("myClubs") bietet unter www.myclubs.com sowie mittels der myClubs-App eine webbasierte Plattform an ("Plattform"). Die Plattform vermittelt das Kursangebot (z.B. Fitness- oder Yogakurse) sowie die Sportanlagen (z.B. Fitnessgeräte, Tennisplätze, Kletterhallen) der mit myClubs in Kooperation stehenden Sportanbieter wie Betreiber von Fitnessstudios, Sportclubs und sonstigen Sportstätten ("Sportanbieter"), aber auch für von myClubs selbst organisierte Sporteinheiten. Wer auf der Plattform registriert ist ("registrierter Nutzer"), kann das Sportangebot aller Sportanbieter einsehen und über verschiedene Filterfunktionen durchsuchen. Wer mit myClubs einen Mitgliedsvertrag geschlossen hat ("Mitglied"), kann darüber hinaus das Sportangebot aller Sportanbieter im Umfang eines jeweils vom Mitglied gewählten Tarifes nutzen.
myClubs ist insofern als Vermittler von einzelnen Vertragsabschlüssen zwischen Mitgliedern und Sportanbietern über Sportdienstleistungen oder die Nutzung von Sportanlagen tätig. myClubs kann aber auch selbst als Sportanbieter auftreten. In diesem Fall kommt der Vertrag direkt zwischen den Mitgliedern und myClubs zustande.
Für den Mitgliedsvertrag bei myClubs gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").
Der Nutzer der Plattform kann unter Angabe seiner E-Mail-Adresse und Wahl eines persönlichen Passwortes einen persönlichen Zugang zur Plattform ("myClubs- Account") einrichten. Zusätzlich können weitere Registrierungsmöglichkeiten wie die Anmeldung über externe Anbieter (z. B. Apple Login, Google Login) angeboten werden. Die Verfügbarkeit und Umsetzung solcher Registrierungsmöglichkeiten liegt im Ermessen des Plattformbetreibers und kann von diesem jederzeit eingeführt, geändert oder eingestellt werden.
Die Registrierung ist kostenlos und begründet noch keine Mitgliedschaft.
Der Nutzer darf sich nur im eigenen Namen registrieren. Er muss volljährig und eine natürliche Person sein. Die bei myClubs bei der Registrierung angegebenen Daten müssen vollständig und richtig sein. Die Registrierung unter einem Pseudonym, einer fehlerhaften Anschrift oder E-Mail-Adresse ist nicht zulässig. Die persönlichen Zugangsdaten sind vom Mitglied vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht bekanntgegeben werden.
myClubs behält sich das Recht vor, die Registrierung von Nutzern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die vom Nutzer übermittelten Daten werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht.
Durch Abschluss des Mitgliedsvertrages ist das Mitglied berechtigt, die Leistungen von myClubs (siehe unter §§ 3, 4) gegen Zahlung eines Entgeltes (siehe unter § 5) in Anspruch zu nehmen.
Ein registrierter Nutzer (siehe unter § 1) kann unter Wahl eines kostenpflichtigen Mitgliedschaftstarifes die Mitgliedschaft bei myClubs beantragen. Der Mitgliedsvertrag wird geschlossen, wenn myClubs den Antrag auf Mitgliedschaft annimmt. Ein Anspruch auf Annahme des Antrages besteht nicht. Beim Einlösen einer Geschenkkarte muss der Neukunde zunächst den Gutscheincode eingegeben. Danach muss er sich als Nutzer registrieren. Mit Beendigung des Checkout-Flows, wird er zum Mitglied.
Die von myClubs bei Antrag auf Mitgliedschaft abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und bei allfälliger Änderung zu aktualisieren. Es steht dem Mitglied frei, ein aktuelles Foto seiner Person über die Plattform hochzuladen. Lädt das Mitglied kein aktuelles Foto seiner Person über die Plattform hoch, muss das Mitglied seine Identität beim jeweiligen Sportanbieter durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auf Aufforderung nachweisen können. Kann die Identität auf Aufforderung schuldhaft nicht nachgewiesen werden, kann das Mitglied an der gebuchten Sporteinheit nicht teilnehmen. In diesem Fall wird die entsprechende Sporteinheit bzw. Sporteinheiten dem Mitglied in den Tarifen FLEX und PREPAID dennoch verrechnet (kein erfolgreicher Check-In). Im Tarif UNLIMITED erfolgt die Verrechnung einer Incomplete Check-In Fee (No-Show Fee)(siehe unter § 5).
Die Nutzung des myClubs Sportangebots setzt ein internetfähiges Smartphone mit einer funktionstüchtigen Kamera voraus. Zusätzlich ist die Installation der myClubs App erforderlich, die für Geräte mit iOS und Android-Betriebssystemen über den Apple App Store bzw. den Google Play Store verfügbar ist.
myClubs ist berechtigt, die maximale Anzahl von Check-Ins (Besuche) pro Sportanbieter und Mitgliedsmonat zu beschränken. Der „Mitgliedsmonat“ beginnt am Tag des Abschlusses des Mitgliedsvertrags bzw in den Folgemonaten an dem Tag, der nach seiner Zahl dem Tag des Vertragsabschlusses entspricht und endet jeweils um 24.00 Uhr des vorhergehenden Tages des kalendarischen Folgemonats. Die maßgeblichen Bedingungen der Buchung, insbesondere zu Reservierungsfristen, Stornofristen und Besuchslimits sind der Plattform zu entnehmen.
Das Mitglied kann freiwillig in die Erhebung und Nutzung von Standortdaten durch myClubs einwilligen. Die Erfassung der Standortdaten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Verbesserung des Serviceangebots, insbesondere zur Anzeige naheliegender Sportanbieter und zur Optimierung standortbezogener Funktionen. Ein Check-in bei Sportanbietern ist jederzeit unabhängig von der Standortfreigabe möglich. Die Einwilligung kann vom Mitglied jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den Einstellungen der App widerrufen werden. Die Nutzung der myClubs App und www.myclubs.com bleibt auch ohne Erteilung der Einwilligung uneingeschränkt möglich. Die Verarbeitung der Standortdaten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ausschließlich zu genannten Zwecken.
Das Mitglied hat die Möglichkeit, am myClubs Empfehlungsprogramm teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms kann das Mitglied bei der Empfehlung neuer Mitglieder einen in der myClubs App ersichtlichen Bonus erhalten. Die Höhe des Bonus kann von myClubs angepasst oder das Empfehlungsprogramm jederzeit eingestellt werden. Dies wird dem Mitglied unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auch via E-Mail mitgeteilt. Bereits gutgeschriebene Bonusbeträge werden vor Ablauf dieser Frist berücksichtigt und entsprechend verrechnet. Der Bonus wird automatisch im Folgemonat auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag des empfehlenden Mitglieds gutgeschrieben. Erfolgt im Folgemonat keine Abbuchung, beispielsweise aufgrund einer Kündigung, einer Pause der Mitgliedschaft oder eines anderen Grundes, verfällt der Bonus. Eine Auszahlung oder Übertragung des Bonus ist ausgeschlossen.
Das Mitglied kann an einem Treueprogramm teilnehmen, indem es sich ausdrücklich anmeldet, entweder über <www.myclubs.com> oder in der myClubs App. Im Zuge des Anmeldeprozesses ist das Mitglied verpflichtet, den Teilnahmebedingungen für das Treueprogramm zuzustimmen, indem es seine Einwilligung durch Setzen eines digitalen Bestätigungshäkchens im Registrierungsformular erteilt. Eine Teilnahme am Treueprogramm ist nur nach erfolgter Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen möglich. Die jeweils geltende Fassung der Teilnahmebedingungen ist auf <www.myclubs.com> sowie in der myClubs App abrufbar.
myClubs vermittelt durch die Präsentation des Sportangebotes der Sportanbieter auf der Plattform einzelne Verträge über Sportdienstleistungen oder die Nutzung von Sportanlagen zwischen einem Mitglied und einem Sportanbieter ("vermittelter Sportvertrag"). Art und Umfang des Sportangebots der Sportanbieter sind der jeweiligen konkreten Angebotsbeschreibung auf der Plattform zu entnehmen. Das auf der Plattform präsentierte Sportangebot eines Sportanbieters kann vom Angebot des Sportanbieters für dessen eigene Kunden (- die nicht Mitglied bei myClubs sind -) abweichen.
myClubs ist bestrebt, möglichst viele Sportangebote von Sportanbietern über die Plattform zu vermitteln und die Anzahl und Vielfalt solcher Sportangebote durch das Gewinnen von zusätzlichen Sportanbietern laufend auszubauen. Der Sportanbieter entscheidet eigenständig darüber, welche Sportangebote die Plattform vermittelt, und verwaltet seine Sportangebote selbst. myClubs kann nur Sportdienstleistungen und Sportanlagen von Sportanbietern vermitteln, die der Sportanbieter über die Plattform anbietet. myClubs ist bei der Vermittlung von Sportverträgen an die vom Sportanbieter als verfügbar gemeldete Teilnehmerkapazität gebunden.
Ein von myClubs vermittelter Sportvertrag zwischen einem Mitglied und einem Sportanbieter wird durch den Vorgang des Eincheckens des Mitglieds beim Sportanbieter geschlossen ("Check-In"). Der Check-In erfolgt, indem das Mitglied beim Sportanbieter, über das von myClubs zur Verfügung gestellte Check-In System ein Ticket erstellt. Für jede Kurseinheit erfolgt ein gesonderter Check-In. Bei der Nutzung von Sportanlagen (z.B. Squash, Badminton, Fitnessstudio) erfolgt der Check-In für einen auf der Plattform definierten Zeitraum. Auch bei der Nutzung von Sportanlagen muss ein Ticket erstellt werden. Dies gilt als Annahme des konkreten Sportangebots des Sportanbieters. Jedes myClubs Mitglied verpflichtet sich, vor der Teilnahme an der gebuchten Einheit den myClubs Check-In vor Ort beim Sportanbieter mit dem Smartphone durchzuführen und ein gültiges Ticket zu erstellen. Durch den Check-In wird für die gebuchte Sporteinheit ein Ticket erstellt.
Ein von myClubs vermittelter Sportvertrag zwischen einem Mitglied und einem Sportanbieter kommt zu den jeweils geltenden Vertragsbedingungen des Sportanbieters (z.B. Hausordnung, Nutzungsbedingungen, Teilnahmevoraussetzungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) zustande. Diese sind auf der Homepage des jeweiligen Sportanbieters oder vor Ort beim Check-In einzusehen.
Sämtliche vertragliche Ansprüche, Rechte und Pflichten aus einem von myClubs vermittelten Sportvertrag bestehen ausschließlich zwischen dem Mitglied und dem Sportanbieter. myClubs übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Sportangebots des Sportanbieters, etwa bei ausgebuchten Kursen oder Kursausfall.
Sollten sich im Sportangebot kurzfristige Änderungen ergeben, wie z.B. Terminverschiebungen, Stornierungen, Überbelegung oder Ähnliches, wird myClubs solche Informationen – soweit verfügbar – an Mitglieder mit einer aktiven Reservierung weiterleiten.
myClubs bemüht sich, die Plattform grundsätzlich 24 Stunden am Tag und 7 Tage pro Woche zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Durchführung von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen kann die Plattform zeitweilig nicht zur Verfügung stehen.
Die Plattform ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch myClubs über das eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder benutzt noch verändert werden. Ebenso sind das Design der Plattform und insbesondere auf die Plattform eingestellte Inhalte (z.B. Datenbanken, Fotos, Bilder, Videos oder Texte) urheberrechtlich geschützt, beziehungsweise unterliegen anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums und stehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, myClubs zu. Auf der Plattform verwendete Marken sind markenrechtlich geschützt; der Begriff und das Zeichen "myClubs" sind durch verschiedene eingetragene Wort- und Bildmarken geschützt.
Das Mitglied räumt myClubs das unentgeltliche, nicht ausschließliche, unwiderrufliche und zeitlich unbefristete Recht ein, sämtliche von ihm auf die Plattform eingestellte Inhalte, innerhalb der Plattform zu verwenden, zu ändern, zu kopieren, zu vervielfältigen und dabei insbesondere dauerhaft auf der Plattform zum Abruf bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. myClubs hat das Recht, Beiträge innerhalb der Plattform zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verbinden. Das Mitglied verzichtet auf das Recht zur Urheberbezeichnung und erklärt, sofern anwendbar, dass es einen solchen Verzicht des Urhebers eingeholt hat.
Sofern das Mitglied Sportangebote und Sportanbieter bewertet, hat es insbesondere Beiträge zu unterlassen, wenn die Veröffentlichung deren Inhalte einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit erfüllt, wenn deren Inhalte gegen das Patent-, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht verstoßen, unrichtig, irreführend, beleidigend, drohend, rassistisch, diskriminierend, missbräuchlich, rufschädigend, pornographisch, obszön oder vulgär sind, die Massenbeiträge gleichen Inhalts oder mit werbendem Inhalt sind, die geeignet sind, den technischen Betrieb und die Verfügbarkeit der Plattform zu erschweren oder zu verzögern.
Die Wiedergabe personenbezogener Daten ist dem Mitglied nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betreffenden Person gestattet.
myClubs ist berechtigt, Beiträge, die gegen geltendes Recht oder gegen diese AGB verstoßen, zu löschen.
Der Mitgliedsvertrag besteht auf unbestimmte Zeit. Für die Inanspruchnahme der Leistungen von myClubs wird dem Mitglied ein Entgelt, gemäß den auf der Plattform ersichtlichen Preisen, verrechnet ("Mitgliedschaftstarif"). Zur Verrechnung des Entgelts kann das Mitglied einen der nachfolgenden Tarife (siehe unter §§ 5.2, 5.3) wählen. Eine Beschränkung der maximalen Check-Ins (Besuche) pro Sportanbieter und Mitgliedsmonat ist möglich.
In den Tarifen FLEX und PREPAID stehen dem Mitglied eine bestimmte Anzahl von Einheiten, die zur Nutzung des Sportangebots verwendet werden können ("Sporteinheiten"), zur Verfügung. Für jeden Check-In (siehe unter § 3) werden eine oder mehrere Sporteinheiten verrechnet. Der Umfang der Leistungen, die mit Sporteinheiten genutzt werden können, sind für jedes Sportangebot individuell definiert und können der Angebots- bzw. Kursbeschreibung auf der Plattform entnommen werden. Bei bestimmten Sportangeboten oder Zusatzleistungen kann die Zahlung eines Aufpreises erforderlich sein, sofern dies auf der Plattform ausgewiesen ist.
"FLEX“ Tarife: Das Mitglied zahlt für einen Mitgliedsmonat einen Betrag ("Fixbetrag") und kann damit neben der Nutzung der Plattform pro Mitgliedsmonat (siehe unter § 2. 4) Sportangebote im Umfang einer gewissen Anzahl von Sporteinheiten nutzen. Die innerhalb eines Mitgliedsmonats nicht verbrauchten Sporteinheiten verfallen mit Ende des Mitgliedsmonats.
"PREPAID" Tarife: Das Mitglied zahlt einen Einmalbetrag und kann damit im auf der Plattform ersichtlichen Umfang Sporteinheiten nutzen. Ist das Kontingent an Sporteinheiten aufgebraucht, kann das Mitglied weitere Sporteinheiten kaufen.
Im Tarif "UNLIMITED" gilt Folgendes:
Das Mitglied zahlt für einen Mitgliedsmonat einen Betrag ("Fixbetrag") und kann damit neben der Nutzung der Plattform, täglich ein Sportangebot ("Fair-Use Regel"), in Form eines Check-Ins, nutzen. Der Umfang der Leistungen, die in einem Mitgliedsmonat genutzt werden können, sowie spezifische Buchungsbeschränkungen, sind für jedes Sportangebot individuell definiert und können der Angebots- bzw. Kursbeschreibung auf der Plattform entnommen werden. Bei bestimmten Sportangeboten oder Zusatzleistungen kann die Zahlung eines Aufpreises erforderlich sein, sofern dies auf der Plattform ausgewiesen ist.
myClubs behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Verstößen gegen die Fair-Use-Regel ausdrücklich vor.
UNLIMITED Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung einer Gebühr ("Incomplete Check-In Fee (No-show Fee)") in Höhe von EUR 9,75, wenn eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen wird oder der Check-In vor Ort nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Mitglied daran ein Verschulden trifft. myClubs informiert das Mitglied innerhalb von 24 Stunden per E-Mail über eine fällige Incomplete Check-In Fee (No-Show Fee), die automatisch verrechnet wird. Eine Incomplete Check-In Fee (No-Show Fee) wird sieben Tage nach dem unvollständigen Check-in fällig. Wenn ein technischer Fehler der myClubs Plattform den unvollständigen Check-in verursacht hat, wird keine Incomplete Check-In Fee (No-Show Fee) verrechnet. Das Mitglied kann der Gebühr widersprechen, wenn es nachweist, dass es den unvollständigen Check- in nicht schuldhaft verursacht hat. Ein Widerspruch ist insbesondere möglich, wenn der Sportanbieter die gebuchte Sportveranstaltung abgesagt hat.
Die Zahlung von Entgelt für Leistungen eines Sportanbieters aus einem zwischen einem Mitglied und einem Sportanbieter geschlossenen, von myClubs vermittelten Sportvertrag erfolgt durch myClubs.
Für bestimmte Sportangebote der Sportanbieter können, wenn dies auf der Plattform ausgewiesen ist, verbindliche Reservierungen erforderlich sein. Reservierungen können innerhalb der auf der Plattform angegebenen Stornofrist kostenlos storniert werden. Wird die angegebene Stornofrist nicht eingehalten oder nimmt das Mitglied schuldhaft trotz verbindlicher Reservierung die Leistung des Sportanbieters nicht in Anspruch (kein erfolgreicher Check-In), so wird dem Mitglied in den Tarifen FLEX und PREPAID die entsprechende Sporteinheit bzw. Sporteinheiten verrechnet. Im Tarif UNLIMITED erfolgt die Verrechnung einer Incomplete Check-In Fee (No-Show Fee). Für den Fall wiederholter schuldhafter Nichtinanspruchnahme reservierter Leistungen während der Vertragsdauer, behält sich myClubs das Recht der außerordentlichen Kündigung vor.
Für die Tarife FLEX und UNLIMITED ist der monatliche Fixbetrag jeweils am Tag des Mitgliedsmonats fällig. Das Mitglied ermächtigt myClubs online über die Plattform, das vom Mitglied zu entrichtende Entgelt zulasten des beim Antrag auf Mitgliedschaft angegebenen Zahlungsmittels einzuziehen.
myClubs ist berechtigt, das Entgelt für die Mitgliedschaft anzupassen, wenn sich die folgenden, im Vertrag festgelegten Umstände ändern:
Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, die eine Anpassung des Entgelts erforderlich machen,
erhebliche Veränderungen der Marktpreise oder Produktionskosten, einschließlich Inflationsraten oder Preissteigerungen bei Rohstoffen und Energie,
Anpassungen von Steuersätzen, die das Entgelt betreffen,
Veränderungen der Infrastruktur- oder Plattformkosten.
Die Anpassung (Erhöhung oder Senkung des vom Mitglied zu entrichtenden Entgelts) erfolgt nur, wenn diese Umstände objektiv und nachweisbar eintreten, ohne dass sie im Einflussbereich von myClubs liegen. Sollte eine Entgeltsänderung notwendig sein, wird myClubs das Entgelt entsprechend anpassen und das Mitglied mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informieren. Tritt eine Reduzierung der relevanten Kosten ein, wird myClubs das Entgelt entsprechend senken. Stimmt das Mitglied der Preiserhöhung nicht binnen der 30 Tage zu, dann kann myClubs den Vertrag auflösen.
Das Mitglied ermächtigt myClubs über die Plattform, das zu entrichtende Entgelt sowie die Incomplete Check-In Fee (No-Show Fee) zulasten des beim Antrag auf Mitgliedschaft angegebenen Zahlungsmittels einzuziehen. Schlägt der Forderungseinzug für das Entgelt oder eine Incomplete Check-In Fee (No-Show Fee) fehl, so hat das Mitglied myClubs die dafür bei myClubs anfallende „Charge- Back Fee“ (Bankspesen durch fehlgeschlagenen SEPA-Bankeinzug) zu erstatten, soweit das Mitglied das Fehlschlagen zumindest leicht fahrlässig verursacht hat und den Forderungseinzug nicht nachweislich rechtmäßig verhindert hat. Im Fall einer Rücklastschrift (u.a. mangels erforderlicher Deckung des Girokontos oder der Kreditkarte, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt das Mitglied myClubs, die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung bis zu drei weitere Male einzureichen.
Bei Zahlungsverzug des Mitglieds schuldet das Mitglied die gesetzlichen Verzugszinsen in der für das Mitglied geltenden Höhe. Des Weiteren verpflichtet sich das Mitglied für den Fall des von ihm zumindest leicht fahrlässig herbeigeführten Zahlungsverzugs, myClubs die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Für Gutscheine und Rabattcodes gibt es keine Barablöse. Es besteht kein Anspruch auf einen Gutschein- oder Rabattcode.
Sämtliche Rechte des Mitgliedes aus dem Mitgliedsvertrag sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. Dem Mitglied ist es untersagt, Leistungen von myClubs ohne ausdrückliche Zustimmung von myClubs außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. Insbesondere darf das Mitglied seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben oder ihnen Zugriff auf seine myClubs App ermöglichen. Der QR-Code, der bei den Sportanbietern aufliegt, und mithilfe dessen das Mitglied innerhalb von 30 Minuten vor und nach der Sporteinheit mit Kamera und myClubs App den Check-in vornimmt, darf nur vom Mitglied genutzt werden. Zudem ist es dem Mitglied untersagt, das für den Zugriff auf myClubs genutzte Endgerät, Dritten zu überlassen.
Leistungen von myClubs und dabei insbesondere der Zugang zum persönlichen myClubs-Account dürfen weder weiterverkauft, unentgeltlich oder entgeltlich an Dritte überlassen oder auf sonstige Weise direkt mit einer Gewinnerzielungsabsicht genutzt werden. Das Mitglied haftet gegenüber myClubs für Schäden, die durch die vorsätzliche oder grob fahrlässige unberechtigte Weitergabe des Zugangs zur Plattform entstehen.
Im Falle eines Verstoßes eines Mitglieds gegen vertragliche Pflichten (inklusive dieser AGB) ist myClubs berechtigt, das Mitglied abzumahnen und bei andauerndem Verstoß von der weiteren Nutzung der Plattform sowie von der Inanspruchnahme von Leistungen von myClubs auszuschließen, bis die Pflichtverletzung unterlassen oder beseitigt wird.
myClubs ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Mitgliedsvertrages aus wichtigem Grund durch myClubs werden bereits bezahlte, aber nicht genutzte Sporteinheiten anteilig erstattet, es sei denn, die Kündigung ist durch schuldhaftes Verhalten des Mitglieds begründet. Ein wichtiger Grund ergibt sich aus einem wiederholten Verstoß gegen vertragliche Pflichten (inklusiver dieser AGB, die Vertragsbestandteil werden), trotz vorheriger Abmahnung. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn
wenn das Mitglied vorsätzlich falsche oder unvollständige Kontaktdaten angibt,
wenn das Mitglied seinen persönlichen myClubs-Zugang (Login-Daten) an Dritte weitergibt oder diesen sonst unbefugt zugänglich macht; wobei sich myClubs in diesem Fall auch die Geltendmachung von Schadenersatz vorbehält,
wenn das Mitglied für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Fixbetrages in Verzug ist oder den Fixbetrag für die Mitgliedschaft dreimal nicht fristgemäß begleicht,
wenn das Mitglied im Tarif UNLIMITED wiederholt reservierte Leistungen schuldhaft nicht in Anspruch nimmt,
wim Fall eines groben Fehlverhaltens des Mitglieds gegenüber Sportanbietern, myClubs oder anderen Mitgliedern, oder
wenn das Mitglied durch sein Verhalten vorsätzliche Täuschung begeht (etwa durch falsche Angaben oder das Verschweigen relevanter Informationen, um sich oder Dritten unberechtigt Vorteile zu verschaffen), Leistungen missbräuchlich nutzt, die myClubs-Plattform manipuliert oder Standortbetrug (Geolocation Fraud) begeht, indem es falsche Standortdaten angibt oder manipuliert, um sich oder Dritten unberechtigte Vorteile zu verschaffen.
Das Mitglied hat das Recht, den Mitgliedsvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Mitglied unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und einer Abwägung der beidseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere:
Vertragsverletzungen durch myClubs,
der Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners (z. B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen),
schwerwiegende Änderungen der vertraglichen Verhältnisse, die das Mitglied in seiner berechtigten Nutzung der Dienstleistungen erheblich beeinträchtigen.
In einem solchen Fall ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag in den Tarifen FLEX bzw. UNLIMITED jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende des Mitgliedsmonats kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung via Chat in der myClubs App, auf der Website oder per E-Mail an support@myclubs.com. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Kündigung bei myClubs an.
myClubs kann den Mitgliedsvertrag in den Tarifen FLEX bzw. UNLIMITED zum Ende des Mitgliedsmonats mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Das Recht von myClubs zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Mit Wirksamkeit der Kündigung entfallen alle Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz, Rückforderung oder offene Zahlungsansprüche, sofern diese auf rechtmäßig entstandenen Verpflichtungen beruhen.
Jedes Mitglied in einem der Tarife FLEX bzw. UNLIMITED ist berechtigt, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen bis zu 2 volle Mitgliedsmonate im Jahr ruhen zu lassen ("Pausierung"). Für diesen Zeitraum schuldet das Mitglied keinen monatlichen Fixbetrag. Die Pausierung kann in der myClubs App mit einer Frist von sieben Tagen bis zum Ende des aktuellen Mitgliedsmonats angelegt werden.
Eine ordentliche Kündigung in der Pause durch das Mitglied ist möglich, falls die Eintragung der Pausierung mit mehr als 7 Tagen zum Mitgliedschaftstag eingetragen wurde. Wurde die Pause mit weniger als 7 Tagen vor dem Mitgliedschaftstag vermerkt, muss ein weiterer Mitgliedsmonat nach der Pause bezogen werden.
Für den Fall, dass das Mitglied den Mitgliedsvertrag als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl 140/1979 in der Fassung des BGBl. I Nr.85/2024) abschließt, steht ihm das nachfolgende Rücktrittsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (BGBl. I Nr. 33/2014 in der Fassung des BGBl. I Nr.109/2022) zu:
Das Mitglied hat das Recht, binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom Mitgliedsvertrag zurückzutreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (siehe unter § 2).
Tritt das Mitglied vom abgeschlossenen UNLIMITED Abo zurück, nachdem es myClubs im Zuge des Abschlusses des UNLIMITED Abos aufgefordert hat, noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung zu beginnen, und myClubs dieser Aufforderung nachgekommen ist, so ist myClubs berechtigt, vom zurückzuzahlenden Entgelt einen Betrag einzubehalten, der im Vergleich zum insgesamt gezahlten Entgelt verhältnismäßig den von myClubs bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
Für die Berechnung des einzubehaltenden Betrags wird eine Pauschale von € 15,00 inkl. 20% USt. je durchgeführtem Check-In bis zum Zeitpunkt des Rücktritts zugrunde gelegt. Es wird jedoch maximal die Hälfte des tariflichen Monatsentgelts als anteilige Leistung in Abzug gebracht. Sollte das Mitglied im Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechts keine Check-Ins durchgeführt haben, behält myClubs kein anteiliges Entgelt ein. Die Rückerstattung des verbleibenden Betrags erfolgt nach Abzug des oben genannten Anteils ohne zusätzliche Kosten für die administrative Abwicklung der Rückerstattung.
Tritt das Mitglied vom abgeschlossenen FLEX Abo zurück, nachdem es myClubs im Zuge des Abschlusses des FLEX Abos aufgefordert hat, noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung zu beginnen, und myClubs dieser Aufforderung nachgekommen ist und das Mitglied zur Kenntnis genommen hat, dass es im Fall der teilweisen Konsumation auch die anteiligen Kosten bezahlen muss, ist myClubs berechtigt, vom zurückzuzahlenden Entgelt einen Betrag einzubehalten, der im Vergleich zum insgesamt gezahlten Entgelt verhältnismäßig den von myClubs bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Dabei wird berücksichtigt, wie viele der insgesamt verfügbaren Einheiten bereits konsumiert wurden. Wurden beispielsweise zwei von vier Einheiten genutzt, erfolgt die Rückerstattung nur für den Wert der verbleibenden zwei Einheiten.
Tritt das Mitglied vom abgeschlossenen PREPAID Abo zurück, nachdem es myClubs im Zuge des Abschlusses des PREPAID Abos aufgefordert hat, noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung zu beginnen, und myClubs dieser Aufforderung nachgekommen ist und das Mitglied zur Kenntnis genommen hat, dass es im Fall der teilweisen Konsumation auch die anteiligen Kosten bezahlen muss, ist myClubs berechtigt, vom zurückzuzahlenden Entgelt einen Betrag einzubehalten, der im Vergleich zum insgesamt gezahlten Entgelt verhältnismäßig den von myClubs bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Wurden beispielsweise drei von zehn gebuchten Trainingseinheiten bereits konsumiert, erfolgt die Rückerstattung nur für den Wert der verbleibenden sieben Einheiten.
myClubs haftet für Schäden des Mitglieds nur dann, wenn der Schaden durch myClubs oder eine myClubs zurechenbare Person grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist eine Haftung ausgeschlossen. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich passieren kann. In solchen Fällen ist der Schadenseintritt meist nicht vorhersehbar, und ein durchschnittlich aufmerksamer Mensch könnte denselben Fehler begehen. Diese Einschränkung gilt aber weder für Personenschäden noch für Schäden, die dem Mitglied aus der Verletzung der Hauptpflichten von myClubs aus dem Mitgliedsvertrag (Bereitstellung der Plattform und Vermittlung von Sportverträgen) erwachsen.
myClubs übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Erfüllung vertraglicher und sonstiger Pflichten des Sportanbieters gegenüber dem Mitglied. Insbesondere haftet myClubs nicht für die Verfügbarkeit der Leistungen, welche von den Sportanbietern angeboten werden und etwaige Schäden, worunter auch Verletzungen eines Mitglieds fallen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen des Sportanbieters ergeben.
myClubs haftet für Schäden aufgrund eines allfälligen Missbrauchs der Zugangsdaten des Mitglieds nur bei Vorsatz oder grober Sorgfaltswidrigkeit. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist eine Haftung ausgeschlossen. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich passieren kann. In solchen Fällen ist der Schadenseintritt meist nicht vorhersehbar, und ein durchschnittlich aufmerksamer Mensch könnte denselben Fehler begehen. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden. myClubs haftet nicht für allfällig entstandene Schäden aufgrund Missachtung der Sorgfaltspflichten des Nutzers.
Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform geltende rechtliche Bestimmungen einzuhalten. myClubs haftet nicht für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch das Mitglied, sofern myClubs nicht durch unzureichende Informationen, fehlerhafte Plattformgestaltung oder eigene Handlungen zur Entstehung solcher Verstöße beigetragen hat.
Das Mitglied verpflichtet sich, myClubs von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese darauf beruhen, dass das Mitglied durch eigene Inhalte, Verhaltensweisen oder Aktionen die Rechte Dritter verletzt. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung, Abmahnkosten und sonstige Kosten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter (wie Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder anderen immateriellen Rechten) entstehen können. Dies gilt jedoch nur, wenn myClubs selbst keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte oder diese bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht hätte erkennen können. Eine Freistellungspflicht des Mitglieds besteht nicht, wenn und soweit myClubs durch eigene Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis einer Rechtsverletzung oder durch unterlassene Maßnahmen trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis zur Verhinderung der Rechtsverletzung, zu den Ansprüchen Dritter beigetragen hat.
myClubs ist verpflichtet, bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie die Löschung oder Sperrung dieser Inhalte.
Die Datenschutzbestimmungen von myClubs gelten für alle registrierten Nutzer und sind
Bestandteil des Mitgliedsvertrages. Sie sind unter www.myclubs.com/at/de/data-protection abrufbar. Die Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des österreichischen Datenschutzrechts.
Sämtliche zwischen myClubs und dem Mitglied getroffene Vereinbarungen sowie diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.
Die Bestimmungen dieser AGB können von myClubs geändert werden, wenn dies aus einem sachlich gerechtfertigten und im Zeitpunkt der Änderung aktuellen Grund erforderlich ist. Solche Gründe liegen insbesondere vor, wenn Änderungen notwendig sind, um:
Inhaltliche Beschränkung: Änderungen dürfen die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien oder das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen beeinträchtigen. Insbesondere sind Preisänderungen nur zulässig, wenn sie auf objektiven und transparenten Kriterien im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG beruhen (z. B. einer jährlichen Anpassung an den Verbraucherpreisindex) und diese Kriterien dem Mitglied vorab klar kommuniziert werden.
Zeitliche Beschränkung: Änderungen der AGB dürfen frühestens sechs Monate nach der letzten Anpassung vorgenommen werden, es sei denn, zwingende gesetzliche oder regulatorische Anforderungen erfordern eine schnellere Umsetzung.
Kommunikation der Änderungen: Änderungen werden den Mitgliedern mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten rechtzeitig und in transparenter Weise mitgeteilt. Dies erfolgt durch Veröffentlichung auf der Plattform sowie per E-Mail an die vom Mitglied bekanntgegebene Adresse. Die Mitteilung enthält eine klare und verständliche Begründung für die Änderungen sowie eine Übersicht über deren Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis.
Zustimmung zu Änderungen und Rechte des Mitglieds: Änderungen treten nur in Kraft, wenn das Mitglied diesen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ohne eine solche Zustimmung bleiben die bisherigen Bedingungen unverändert. Erteilt das Mitglied keine Zustimmung, hat es das Recht, die Mitgliedschaft unter Einhaltung der 30-tägigen Kündigungsfrist fortzuführen oder die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Sonstige Beschränkung: myClubs verpflichtet sich, Änderungen verhältnismäßig vorzunehmen und sicherzustellen, dass der wesentliche Zweck des Vertragsverhältnisses gewahrt bleibt. Änderungen, die ausschließlich myClubs begünstigen oder unverhältnismäßige Nachteile für das Mitglied verursachen, sind im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB unzulässig.
Das Mitglied verpflichtet sich, myClubs von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese darauf beruhen, dass das Mitglied durch eigene Inhalte, Verhaltensweisen oder Aktionen die Rechte Dritter verletzt. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung, Abmahnkosten und sonstige Kosten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter (wie Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder anderen immateriellen Rechten) entstehen können. Dies gilt jedoch nur, wenn myClubs selbst keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte oder diese bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht hätte erkennen können.
Eine Freistellungspflicht des Mitglieds besteht nicht, wenn und soweit myClubs durch eigenes schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis einer Rechtsverletzung oder durch unterlassene Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzung, zu den Ansprüchen Dritter beigetragen hat. In solchen Fällen haftet myClubs im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
myClubs bleibt verpflichtet, bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis rechtswidriger Inhalte unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie die Löschung oder Sperrung dieser Inhalte, um eine Haftung als Gehilfe zu vermeiden.